Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 03.03.2016

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1. Vertragspartner

Vertragspartner ist Philipp Meier, (im Folgenden Dienstleister genannt), Dreikönigenstr 23, 50678 Köln und der Kunde (im Folgenden Klient genannt).

2. Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Dienstleister mit ihren Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Der Dienstleister verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

3.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Ernährungsberatung, Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

4. Trainingsbestimmungen

4.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 90 Minuten oder nach Vereinbarung.

4.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten Im Vorfeld abgesprochen. Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

4.3 Vor Beginn des Trainings muss jeder Klient einen Fragebogen (PAR-Q) beantworten und falls nötig eine sportärztliche Untersuchung durchführen lassen.

5. Haftung

5.1 Der Dienstleister schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

5.2 Der Dienstleister haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

5.3 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen durch den Dienstleister vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Der Dienstleister übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von Dritten erhalten hat.

5.4 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung des Dienstleisters um etwaigen Haftungsansprüche des Klienten zu genügen.

5.5 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

5.6 Der Klient ist verpflichtet, sich selbst (gegebenenfalls bei einem Arzt) vorher darüber zu informieren, ob ein erhöhtes gesundheitliches Risiko besteht, oder andere Gründe vorliegen das Training nicht zu absolvieren. Der Dienstleister haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.

6.Zahlungsbedingungen

6.1 Der Klient erhält vom Dienstleister eine schriftliche Rechnung. Der vollständige Rechnungsbetrag wird bei Vertragsschluss, spätestens aber bis zur Leistungserbringung durch den Dienstleister fällig.

6.2 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Der Dienstleister behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

6.3 Bei vollständiger Zahlung innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsstellung gewährt der Dienstleister ein Skonto von 4%.

6.4 Befindet sich der Klient in Zahlungsverzug, so ist der Dienstleister berechtigt den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist der Dienstleister berechtigt Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

6.5 Der Dienstleister behält sich das Recht vor, dem Klienten Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

7. Sonstige Kosten

7.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

7.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

7.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Trainingsbetreuung auf Reisen, etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

7.4 Kauft der Dienstleister im Auftrag des Klienten Produkte ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum der Dienstleister.

8. Verhinderung und Ausfall

8.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 6 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

8.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarere Umstände (Wetter, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

8.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaub, etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen

8.4 Der Vertrag ruht bei schriftlich nachgewiesener Krankheit von mindestens 4 Wochen. Das Trainingsangebot verlängert sich automatisch um die Zeit der Ruhigstellung. Vorübergehende kurze Sportuntauglichkeit, Z. B. kurze Erkrankungen bis zu einem Monat, entbinden nicht von den Verpflichtungen aus dem Vertrag.

8.5 Kann der Dienstleister durch höhere Gewalt keine Leistungen erbringen, so hat der Klient kein Anspruch auf Schadensersatz. Während dieser Zeit ruht jedoch der Anspruch des Dienstleisters auf Einziehung des Beitrags.

9. Ersatzansprüche

Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Dienstleister können Ersatztermine geltend gemacht werden.

10. Datenschutz

10.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von dem Dienstleister gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

10.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch gelöscht.

11. Geheimhaltung

11.1 Der Klient verpflichtet sich , über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Dienstleisters Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus

11.2 Der Dienstleister hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

12. Sonstige Vereinbarungen

12.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, E-Mail, etc..

12.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

12.3 Anschriften- oder Kontoänderungen sind dem Dienstleister umgehend mitzuteilen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Der Dienstleister ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Dienstleister wird das Klientel über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Klientel Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

13.2 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

13.3 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtwirksame Ersatzbestimmung getroffen.

13.4 Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.